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  1. 1

    Atlanter

    An die besetzenden und verwaltenden Kriegsvertragspartner.

    An die legitime und legitimierende Gewalt, das amerikanische Volk der vereinigten Staaten von Amerika, in dessen Vertretung an den Präsidenten der vereinigten Staaten von Amerika – in Vertretung an die US Botschaft der vereinigten Staaten von Amerika, Clayallee 170, 14191 Berlin.

    Das völkerrechtliche Subjekt Deutsches Reich erklärt völkerrechtlich verbindlich:
    Geehrtes amerikanisches Volk, geehrter Herr Präsident Trump, geehrter Herr Botschafter.
    Hiermit ergeht im Namen und des Rechts, abgeleitet aus der einzigen legitimen und legitimierenden unmittelbaren Gewalt des deutschen Volkes und deren unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte, folgende völkerrechtliche, verbindliche Erklärung an Sie – als völkerrechtlichen verbindlichen Vertragspartner, als (eine der) besetzende(n) und verwaltende(n) Gewalt(en), des völkerrechtlichen Subjektes Deutsches Reich:

    1. Alle Handlungen des alliierten Verwaltungsorgans Bundesrepublik sind Handlungen der verantwortlichen Verwaltung, der USA:
    In Bezug auf die von Ihnen als Verwaltungsorgan geschaffene Bundesrepublik Deutschland, verbleiben sämtliche Rechte und Pflichten in Gänze bei Ihnen als der verantwortlichen Verwaltung. Alle Handlungen der Bundesrepublik, ihrer -länder und ihrer Organe, sind alliierte Handlungen.

    2. Die USA, wie Ihre Vertragspartner als besetzende und verwaltende Staaten sind allein für die Entscheidungen der Bundesrepublik verantwortlich und jede Entscheidung der Bundesrepublik und Ihrer Organe, der -Länder und ihre Organe, sind Entscheidungen der verwaltenden Gewalt, der USA.

    -Dies gilt bis zur letzten Sekunde des Verwaltungsorgans und endet erst mit der offiziellen Übergabe an das deutsche Volk, der Rechtsabarbeitung Organe der Bundesrepublik durch die USA und ihrer Vertragspartner in hinsichtlich auf die völkerrechtliche Konformität der Entscheidungen, sowie der Löschung sämtlicher zur Bundesrepublik gehörender Bestandteile, sowie die Räumung derer aus dem öffentlichen und privaten Leben des deutschen Volkes (sowie deutschen völkerrechtlichen, staatlichen Subjektes).

    -Die Handlungen, die Verwaltungsinterna der USA mit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Organe, sind gegenstandslos für das deutsche Volk und begründen weder völkerrechtlich noch staatsrechtlich eine Wirksamkeit auf das deutsche Volk oder das deutsche völkerrechtliche, staatliche Subjekt. Die Verwaltung kann keine völkerrechtlichen Änderungen herbeiführen noch wirksam werden lassen.

    -Die Bundesrepublik selbst ist weder rechts- noch vertragsfähig. Die Bundesrepublik hat kein Eigentum und keine Grundlage solches zu erwerben. Alles Eigentum ist Eigentum des deutschen Volkes, in Form des völkerrechtlichen Subjektes.

    3. Eine Distanzierung der USA von völkerrechtswidrigen und staatsrechtswidrigen (gegen das Deutsche Reich) Entscheidungen der Bundesrepublik ist nur möglich durch eine entsprechende Rechtsabarbeitung, der Verantwortlichen der Bundesrepublik und der -Länder durch die ‚Vereinigten Staaten von Amerika‘ und den verwaltenden und besetzenden Kriegsvertragsstaaten. Bis dahin gelten alle Entscheidungen der Bundesrepublik als Entscheidungen der ‚Verwaltung USA‘ selbst.

    4. Durch die sogenannten Bundestagswahlen, Landtagswahlen u.ä. im Organ der Verwaltung Bundesrepublik oder der -Länder findet keine Legitimierung durch das deutsche Volk für Handlungen oder Entscheidungen des Organs der Verwaltung (Bundesrepublik, deren Länder oder Organe) statt und des weiteren auch nicht durch Entscheidungen und Handlungen des Organs der Verwaltung oder Teilen dessen komplette und ausschließliche Verantwortung verbleibt ausschließlich bei der verwaltenden Gewalt.

    Beispiele hierfür sind:
    -Das Einbringen von Illegalen ins Gebiet des deutschen Reichsgebiets, deklariert als „Flüchtlinge“, „Asylanten, Flüchtllingsbewerber“, „Migranten“ etc…. Hierbei handelt es sich um Illegale der Verwaltung der USA und diese hat mitzuteilen, ob die Illegalen an die USA verbracht werden sollen, oder Sie führen diese wieder zurück in ihre Herkunftsländer. Ebenso hat die USA dies mitzuteilen bezüglich früherer illegal ins Deutsche Reich verbrachten Personen (Europäer sind hiervon ausgenommen).

    -Das Verwaltungsorgan kann naturgemäß und völkerrechtlich verbindlich keine Staatsangehörigkeiten vergeben. Die USA hat mitzuteilen, ob der Status „Staatsbürger der Bundesrepublik“ (als Nichtstaat) an Nichtdeutsche eine Erklärung der USA ist, verbunden mit der Bereitschaft diese Nichtdeutschen (auch täuschend als Staatsbürger der Bundesrepublik), in den USA aufzunehmen oder aber die USA hat dafür zu sorgen, dass diese in Ihre Heimatländer zurückkehren. Dies gilt selbstverständlich auch für deren Kinder, da deren Geburt auf deutschen Boden (anders als in der USA) keine Anrecht auf die Staatsangehörigkeit ableitet und demnach immer der Status völkerrechtlich korrekt als i l l e g a l, verbleibt.

    5. Meinungshoheit der Alliierten:
    Die Medien wie die Meinungshoheit der Bundesrepublik stehen unter alliierter Hoheit, konkret der USA – und sind in Ihrer Verantwortung. Das deutsche Volk ist in Folge dessen nicht entscheidungsfähig, in allen Fragen von völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Wirksamkeit, auf Grund fehlender wahrer Aufklärung. Ich fordere deshalb die USA auf, ihre Medien zu löschen und die Medienhoheit an das deutsche Volk zu übergeben.

    6. Der Wille zum Erhalt des deutschen Volkes und seiner Entfaltung:
    Ich bekunde ausdrücklich, den Willen zur Erhaltung des deutschen Volkes, dessen Recht auf Selbstbestimmung und Entfaltung, welches die Grundlage für das Völkerrecht darstellt und durch die fortlaufende Besetzung des Deutschen Reiches verhindert und behindert wird. Durch die kriminelle Einschleusung und illegaler Migration, durch das Organ der Verwaltung in hoher Zahl, wird OFFENKUNDIG und klar, der Wille zum Völkermord am deutschen Volk zum Ausdruck gebracht.

    -Völkermord am deutschen Volk – die Klage ist erhoben: Deshalb hat das deutsche Volk, rechtsverbindlich und rechtswirksam, die Klage des Völkermordes am deutschen Volk, gegen die alliierten, besetzenden und verwaltenden Staaten, sowie der UN als Organisation der Feinde des völkerrechtlichen deutschen Staatssubjekts, erhoben.

    -Diese Klage ist zeitlich unbefristet und im öffentlichen Raum von Rechteträger zu Rechteträger erhoben. Somit ist die Delegitimierung von Repräsentanzen und vertretenden Instanzen gegeben, welche wider dem Völkerrecht und völkerrechtlich-staatlichem Recht, verfahren.

    -Die Völkermordklage des deutschen Volkes, gegen die USA , verliert dann ihren Gegenstand, wenn die ‚Vereinigten Staaten von Amerika‘ die Rechtsabarbeitung des Organs Bundesrepublik Deutschland betrieben, sowie die Konsequenzen aus den völkerrechtswidrigen Handlungen, beseitigt haben.

    -Die Rechtsabarbeitung des Deutschen Reichs: Das Deutsche Reich bearbeitet lediglich die natürlichen Rechtspersonen im Einzelnen, nach ihrem völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Stand und aus deren ergangenen Rechten und Pflichten, nicht aber Institutionen und Organe der Verwaltung.

    7. Die natürliche Person des Rechts zeigt ihre Handlungsfähigkeit:
    Diese Erklärung zeigt ausdrücklich die Handlungsfähigkeit des deutschen Volkes, welche momentan aufgrund Besetzung, nur aus der unmittelbaren Gewalt gegeben ist und die USA, sowie die besetzenden und verwaltenden Vertragsstaaten, sind aufgefordert den Weg freizumachen, um den Weg für die mittelbare Handlungsfähigkeit des deutschen Volkes und des völkerrechtlichen deutschen staatlichen Subjektes wieder herzustellen. Hierauf kann sich jeder deutsche Staatsangehörige berufen, auch vor Institutionen der alliierten Verwaltung, wie Gerichte der Bundesrepublik. Diesen ist es fortan nicht mehr gestattet, Deutsche von ihren Rechten abzuhalten, da diese unmittelbar verbunden und unteilbar verschränkt sind.

    8. Das Verwaltungsorgan der Alliierten, die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Organe und Vertreter, sind auf Grund von Interessenkonflikt sowie den kommenden Rechtsverfahren, nicht berechtigt an den Verhandlungen des Deutschen Reiches auf seinem Weg in die mittelbare Handlungsfähigkeit und angestrebte vollkommen Souveränität teilzunehmen oder solche zu führen, sondern haben ausdrücklich, wo gewünscht, dienend zuzuarbeiten.

    9. Die USA, als verwaltende Gewalt, ist aufgefordert jeden in der berechtigten Rechtsfolge stehenden deutschem Staatsangehörigen einen Reisepass des Deutschen Reiches auszustellen, in der letzten gültigen Form, mit einschränkenden Eintrag der alliieren Verwaltungsmacht. Dies hat so schnell als irgend möglich zu geschehen. Selbstverständlich stehen sämtliche Akte unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Deutschen Reiches. Es ist dafür Sorge zu tragen, dem Deutschen Reich sämtliche Handlungsfähigkeit, so schnell als technisch möglich, in die Hoheit zu geben, damit dies in eigener Verantwortung vollzogen werden kann.

    10. Alle angebotenen Mittel des Organs der Verwaltung (BRD) werden ausschließlich coactus feci, unter völkerrechtlichen Vorbehalt und staatsrechtlichen Vorbehalt und in Ermangelung anderer, legitimer Mittel, genutzt und stellen weder Vertragsgrundlagen noch Einverständniserklärungen irgendeiner Art, seitens des Deutschen Reiches und des deutschen Volkes her.

    11. Es sind alle Rechte unveräußerlich und Ansprüche des deutschen Volkes und des Deutschen Reiches, nach Innen und nach Außen, erklärt und damit Handlungsfähigkeit als Offenkundigkeit, ebenso juristische Offenkundigkeit (als Grundlage von Verfahren) erklärt. Jeder, in der legitimen Rechtsfolge stehende deutsche Staatsangehörige, kann sich auf diese Erklärung mit Recht berufen und bekundet damit die Handlungsfähigkeit seiner natürlichen Person des Rechts, als einzige legitime und legitimierende Gewalt.

    11 a.. Das deutsche Volk kündigt die Rückkehr in die mittelbare Handlungsfähigkeit an. Die alliierten Vertragspartner, vertreten durch die Verwaltungsmacht USA, sind aufgefordert alle BRD-Mitarbeiter darüber zu informieren, dass Ihre Tätigkeit als Teil des Verwaltungsorgans BRD endet und für einen geordneten Übergang in die mittelbare Gewalt des Deutschen Reichs zu sorgen ist.
    11.b Die alliierten Lizenzmedien sind über diesen Übertritt zu informieren. Sie haben sich bis zur Vergabe deutscher Medienlizenzen, und neuer Regelungen durch das deutsche Volk, als Informationsträger dienend des Übergangs des deutschen Volkes in die mittelbare Handlungsfähigkeit anzuschließen und vollends zu unterwerfen.
    11c. Ausgeschlossen von einem solchen Übertritt sind die Parteien der Bundesrepublik Deutschland und deren Vertreter sowie die Organe der Verwaltung, da diese einer abschließenden Rechtsabarbeitung des amerikanischen Volkes bedürfen.
    11d. Deutsche, die für die Alliierten in den Organen des Bundesrepublik politisch tätig waren, haben sich unter Glaubhaftmachung Ihrer Unschuld dem völkerrechtlichen Subjekt Deutsches Reich und dem deutschen Volk bedingungslos zu unterwerfen. Die Beurteilung wird in Einzelverfahren und Prüfungen nach völkerrechtlichen Stand in Anschluss an die Verfahren der Alliierten, die Rechtsabarbeitung vorgenommen durch das Deutsche Reich.
    12. Grundlage für den Übertritt und die Aufnahme der Arbeit der mittelbaren Gewalten ist der letzte, bis heute gültige Rechtsstand, des Rechtskreises Deutsches Reich. Die Rechtsfolgen sind ununterbrochen.

    13. Um den ordnungsgemäßen Übergang zu gewährleisten, hat die alliierte Verwaltungsmacht sowohl das deutsche Volk, wie die Völker der Welt, darüber zu informieren.

    14. Die Völker der Welt und ihre Vertreter, sind über den tatsächlichen Rechtsbestand durch die Kriegsvertragsstaaten zu informieren.

    15. Die völkerrechtliche Erklärung unmittelbar im Namen und der Rechte des deutschen Volkes:

    Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.

    Die Rechtswirksamkeit ist unmittelbar mit der Unterschrift,
    der Veröffentlichung im öffentlichen Raum gegeben.

    Im Namen und des Rechts des deutschen Volkes,
    handlungsfähig als unmittelbare Gewalt
    handlungsfähig als legitime Gewalt
    handlungsfähig als legitimierende Gewalt

    gez. Armand H. K.
    23.09.2017 Deutsches Reich

    Diese Nachricht wird vorab per Email und anschließend per Briefpost versandt.

    Verteiler:
    -Das Volk der vereinigten Staaten von Amerika und seine Vertreter
    -Das Volk der russischen Föderation, seine Vertreter, Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation
    Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin.

    -Das französische Volk und seine Vertreter – Französische Botschaft in Deutschland – Pariser Platz 5 – 10117 Berlin

    -Das Volk Großbritanniens und seiner Vertreter – Britische Botschaft Berlin, Wilhelmstraße70/71 – 10117 Berlin

    -Die Völker der Welt, stellvertretend, die UN. United Nations Headquarters in New York is: 405 East 42nd Street,
    New York,NY, 10017, USA.

    Autor: Arkor

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